Gesetzliche Mängelhaftungsrechte (Gewährleistung)
Für alle in unserem Shop angebotenen Waren bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
1. Gesetzliche Gewährleistungsfrist
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt bei dem Kauf von neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
2. Rechte bei Mängeln
Liegt bei Gefahrübergang (Lieferung der Ware) ein Mangel an der Kaufsache vor, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu:
Sie haben zunächst das Recht, im Rahmen der Nacherfüllung nach Ihrer Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.
Ist die gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, sind wir berechtigt, die Nacherfüllung auf die andere Art zu erbringen oder zu verweigern, wenn beide Arten unmöglich oder unverhältnismäßig sind.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder verweigern wir diese berechtigt, sind Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, den Kaufpreis zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen.
3. Besondere Hinweise zu Lebensmitteln und Verderblichkeit
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten auch für Lebensmittel und Zubehörteile. Das gesetzliche Mängelhaftungsrecht deckt Mängel ab, die bereits bei Erhalt der Ware vorlagen. Es erstreckt sich nicht auf den normalen Verzehr, den gewöhnlichen Verbrauch, unsachgemäße Lagerung nach Erhalt oder Schäden, die nach dem auf der Verpackung angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum eintreten, sofern die Ware bis dahin einwandfrei gelagert und behandelt wurde.
4. Abwicklung im Reklamationsfall
Sollte eine Lieferung beschädigt, fehlerhaft oder unvollständig bei Ihnen eintreffen, wenden Sie sich bitte zur zügigen Bearbeitung an unseren Kundenservice:
Schultz und König GmbH
Ernst-Heinrich-Geist-Str. 26–28
50226 Frechen
E-Mail: info@schultzundkoenig.de
Telefon: +49 (0) 2234 999 9999